DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Triage "Triage" ist ein Begriff aus der Militärmedizin und hat seinen Ursprung in dem französischen "trier" = aussondern. Die Triage wird in der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr ZDV 49/50 folgendermaßen beschrieben: "Ihre Besonderheit liegt darin, dass sich im Gegensatz zur üblichen ärztlichen Handlungsweise die Sorge für den einzelnen zwangsläufig den militärischen Erfordernissen unterordnen muss, wenn die taktische Lage dies verlangt."

Dies heißt: Unter den Bedingungen kriegerischer Auseinandersetzungen mit der zwangsläufigen Folge einer extrem hohen Zahl von medizinisch Behandlungsbedürftigen gelten besondere Kriterien für eine ärztliche Behandlung. Sehr deutlich formulierte 1981 der bayerische Sozialminister: "Verteidigungsmediziner müssen in der Lage sein, bei Tausenden von Verletzten die Spreu vom Weizen zu trennen." Die medizinische Behandlung wird also nicht nach dem hippokratischen Grundsatz "Das vorrangige Recht auf Behandlung hat der Schwerstverletzte", sondern nach der militärischen Wertung auf Verwendungsmöglichkeiten des Behandelten durchgeführt.

In der zivilen Medizin wird der Begriff Triage seit etwa 20 Jahren verwendet. Angesichts großer Opferzahlen bei "modernen" Verkehrsunglücken (z.B. Flugzeugabstürzen, Massenkarambolagen) gewinnt  die selektive Behandlung der Opfer immer mehr an Bedeutung, wobei allerdings der Schwerstverletzte Priorität genießt.

Es kann davon ausgegangen werden, dass auch in Darmstadt im Rahmen von Katastrophenschutzplänen und militärischen Planungen, die Voraussetzungen für eine Triage im Klinikum Darmstadt und weiteren Krankenhäusern bzw. medizinischen Einrichtungen und im "Ernstfall" in zusätzlich dafür vorgesehenen öffentlichen Gebäuden, wie z.B. Schulen, gegeben sind.

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